Beschreibung

Mindestalter: 16 Jahre

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Eingeschlossene Klassen:

  • KEINE

Anmeldung

 

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs

Theorie

 

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

 

  • keine praktische Ausbildung erforderlich

 

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Beschreibung

Mindestalter: 16/181,2 Jahre

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. 
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Besonderheiten:

  • kein Vorbesitz erforderlich
  • 1)16 Jahre für bbH bis 40 km/h
  • 2)18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h

Eingeschlossene Klassen:

  • Klasse L
  • Klasse AM

Anmeldung

 

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs

Theorie

 

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

 

  • Grundausbildung

 

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