Führerschein Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Eingeschlossene Klassen:
- KEINE

Führerschein Klasse T
Mindestalter: 16/181,2 Jahre
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Besonderheiten:
- kein Vorbesitz erforderlich
- 1)16 Jahre für bbH bis 40 km/h
- 2)18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse L
- Klasse AM
